Einschulung Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs:
Bevor Ihr Kind sonderpädagogische Förderung erhalten kann, muss sein Förderbedarf festgestellt werden. Diese Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs darf und kann allerdings nur dann erfolgen, wenn Sie damit einverstanden sind und Ihr Kind zur Überprüfung melden. Sie sollten sich mit dem Ansprechpartner der ihrer Meinung nach zuständigen Förderschule in Verbindung setzen, der Sie gerne über das weitere Vorgehen informiert und weiterführend berät.
Hier schon mal ein kleiner, vereinfachter Überblick über das Verfahren, wenn Sie sich entschließen, bei Ihrem Kind den sonderpädagogischen Förderbedarf feststellen zu lassen:
Die Eltern/Erziehungsberechtigten melden ihr Kind bei der zuständigen Grundschule oder der Förderschule zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes.
Ein Förderschullehrer wird mit der Feststellung der Art und des Grades des sonderpädagogischen Förderbedarfes beauftragt.
Der Förderschullehrer erstellt ein Beratungsgutachten auf der Grundlage seiner Überprüfung und der Gespräche mit den Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung für die Beschulung des Kindes aus.
Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, in einer Förderkommission mit den beteiligten Pädagogen über die Alternativen der Beschulung zu beraten. Dies sollten Sie besonders dann tun, wenn Sie mit der Empfehlung nicht einverstanden sein sollten.
Auf der Grundlage des Beratungsgutachtens und der Ergebnisse einer eventuellen Förderkommission entscheidet die Landesschulbehörde, Abteilung Hannover, Außenstelle Holzminden, über die Beschulung des Kindes.
Diese Aufstellung stellt nur einen sehr vereinfachten Überblick über das Verfahren dar, weshalb Sie die Möglichkeit zur ausführlichen Beratung nutzen sollten.
Sollten Sie sich entschließen, den sonderpädagogischen Förderbedarf Ihres Kindes feststellen zu lassen, ist es für die zeitliche Organisation des Verfahrens hilfreich, Ihr Kind möglichst früh anzumelden (bis zum 15.02. des Jahres, in dem Ihr Kind schulpflichtig wird).
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können! Falls Sie sich nicht sicher sind, welcher Ansprechpartner für Sie richtig ist, können Sie sich zur Beratung natürlich an jede der genannten Personen wenden.
Sie erhalten bei der Schulleitung eine aktuelle und gedruckte Fassung dieser Informationen!